Die GUT-Produktprüfung

für textile Bodenbeläge: Schadstoffe, Emissionen & Gerüche.

Die Schadstoffprüfung, die Emissionsprüfung und die sensorische Geruchsprüfung: Diese drei Bereiche bilden die umfassende Produktprüfung der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden. Unsere Arbeit beginnt aber schon weit davor: Das wichtigste Grundprinzip ist die Vermeidung von unerwünschten Substanzen bereits während der Produktion. Für eine Vielzahl von Chemikalien gibt es daher ein Verwendungsverbot oder streng limitierte Grenzwerte bereits für die eingesetzten Rohstoffe. Diese Vorgehensweise folgt einem einfachen, aber wirkungsvollem Prinzip: Dem Vorsorgeprinzip.

Schadstoffe

Mit Hilfe klassischer chemischer Analyseverfahren sowie modernen Schnelltests, werden sowohl die Rohstoffe als auch der textile Bodenbelag selbst auf eine Vielzahl von Schadstoffen überprüft. Hierzu gehören Schwermetalle, Weichmacher, Biozide, Pestizide und die klassischen POPs (langlebige organische Schadstoffe) sowie die REACH SVHCs (besonders besorgniserregende Stoffe).

Emissionen

Flüchtige organische Komponenten (sogenannte VOCs), die vom einem neuen Bauprodukt an die Innenraumluft abgegeben werden können, lassen sich mit Hilfe des Prüfkammerverfahrens bestimmen. Die Prüfung textiler Bodenbeläge erfolgt nach aktuellen Normen (DIN EN 16516) und die Bewertung der Ergebnisse entspricht dem derzeit aktuellen deutschen AgBB-System, basierend auf EU-weit einheitlichen LCI-Werten zur gesundheitlichen Bewertung der VOC-Emissionen.

Gerüche

Auch wenn alle VOC-Grenzwerte eingehalten werden und der geprüfte Teppichboden als sehr emissionsarm eingestuft wird, können Spuren von verschiedensten Substanzen unangenehme Gerüche verursachen.

Erst die sensorische Geruchsprüfung, komplettiert die Produktprüfung durch die GUT.

Erklärungen der Abkürzungen
  • POP = Persistant organic Pollutants dt. = langlebige organische Verbindungen
  • REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals dt. = Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien
  • SVHC = Substances of Very High Concern dt. = besonders besorgniserregende Stoffe
  • VOC = Volatil Organic Substances dt. = flüchtige organische verbindungen
  • AgBB = Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Baumaterialien
  • LCI = Lowest Concentration of Interest dt. = NIK oder Niedrigste Interessierende Konzentration

Weitere Informationen zu Abkürzungen finden Sie auch in unserem Abkürzungsverzeichnis.