Umwelt­produkt­deklarationen (EPD)

für textile Bodenbeläge

EPD (Environmental Product Declarations = Umweltproduktdeklarationen) geben Auskunft über die Umweltauswirkungen eines Bauproduktes. Transparent, unabhängig und nachvollziehbar. Damit liefern EPDs wertvolle Entscheidungshilfen für Planer, Architekten und Bauherren hinsichtlich der Ökobilanz eines textilen Bodenbelages.

Was ist eine EPD (Umweltprodukt-Deklaration)?

Produktbezogene Umweltproduktdeklarationen

Neben generischen EPDs für sogenannte Durchschnittsprodukte erstellt die GUT auch produktspezifische EPDs für Hersteller. Die erstellten Umweltproduktdeklarationen basieren auf dem harmonisierten PCR-Dokument für Bodenbeläge und erlauben es Umweltauswirkungen transparent, unabhängig und nachvollziehbar darzustellen. Da die EPDs im IBU-Format erstellt werden, liefern sie bereits heute die Daten in einem Format, dass der zukünftigen EU-Normung entspricht und daher EU-weit gelten. Die EPDs können in erster Linie von Planern, Architekten, Bauunternehmen und weiteren Fachleuten zur Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden genutzt werden.

Die GUT ist seit 2007 mit der Erstellung von EPDs vertraut. Bislang wurden bereits mehr als 250 EPDs veröffentlicht und zahlreiche auf Ökobilanzdaten beruhende Gutachten über die Auswirkung von Rohstoffen, Produktionsschritten oder Entsorgungs-Szenarien durchgeführt. Für den französischen Markt werden darüber hinaus so genannte FDES-Dokumente (Fiche de Déclaration Environnementale et Sanitaire = Umwelt- und Gesundheitserklärung) erstellt.

EPDs: Ökobilanzen für textile Bodenbeläge

Wie entsteht eine EPD?

In drei Schritten zur Umweltproduktdeklaration (EPD)

Schritt 1:
In einem Produktgruppenforum, das aus Experten und Herstellern besteht, wird der Entwurf für das PCR (Product Category Rules)-Dokument erstellt. Die Produktgruppe wird definiert und die charakteristischen Auswirkungen auf die Umwelt werden identifiziert. Parallel zur Entwurfserstellung wird die Öffentlichkeit über das neue Produktgruppenforum informiert, um Anregungen weiterer Interessierter bereits in die Entwurfsphase einfließen zu lassen. Der PCR-Entwurf wird durch einen Sachverständigenausschuss auf Konsistenz zwischen den Produktgruppen und Vollständigkeit der Anforderungen an die Hersteller geprüft. Existiert bei Antragsstellung bereits ein PCR-Dokument für die entsprechende Produktgruppe, dann entfällt dieser Schritt.

Schritt 2:
Es folgt die Erstellung der EPD. Hierzu werden vom Hersteller alle im PCR-Dokument geforderten Informationen zur Verfügung gestellt und Nachweise über erfolgte Prüfungen erbracht. Prüfverfahren und Ökobilanzmethodik sind einheitlich im PCR-Dokument geregelt.

Schritt 3:
Die EPD wird durch den Sachverständigenausschuss geprüft und die Prüfung der einzelnen Deklarationen durch unabhängige Dritte organisiert. Diese letzte Einzelfallprüfung gewährleistet noch einmal die Objektivität des Deklarationsverfahrens. Der Programmhalter „Institut für Bauen und Umwelt“ nimmt keinerlei Einfluss auf die Bestätigung der Deklaration, sondern veröffentlicht lediglich die Deklarationen, die über den Sachverständigenausschuss angenommen wurden. Alle aktuell gültigen EPDs (von IBU veröffentlicht) finden sie auf der IBU-Website und im EPD-Online Tool, nachdem Sie sich dort kostenfrei registriert haben.

Vereinfachter Überblick über die Entstehung einer EPD

Einfach erklärt – Von EPDs bis zur Nachhaltigkeit von Gebäuden

Die wichtigsten Antworten auf Fragen rund um eine EPD für textile Bodenbeläge