Emissionsprüfung
für flüchtige organische Verbindungen in textilen Bodenbelägen.
Aufgrund verbesserter Gebäudeisolierung findet heute ein geringerer Austausch zwischen der verbrauchten Innenraumluft und frischer Außenluft statt. Dies hat zur Folge, dass die Schadstoffbelastung der Raumluft steigen würde, wenn man die Emissionen nicht von Beginn an begrenzen würde. Die Prüfung der Emissionen in textilen Bodenbelägen ist Teil der umfangreichen Produktprüfung der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden. Erfahren Sie hier Details zu diesem Thema.
Textile Bodenbeläge sollen emissionsarm sein
Die Luft in Innenräumen kann durch eine komplexe Mischung aus Fasern, Partikeln, Radon (aus natürlichen Quellen), mikrobiologischen Stoffen, Allergenen, Tabakrauch und anderen Verbrennungsprodukten belastet werden. Darüber hinaus finden sich in der Raumluft Formaldehyd und VOCs wie zum Beispiel Aceton, Benzol, Toluol, Cyklohexan, n-Hexan, und andere Lösungsmittel, die von Baumaterialien, wie z.B. Farben, Klebstoffen oder Möbeln sowie Design- oder Modeartikeln, emittiert werden können. Der Nutzer selbst (incl. seiner Tätigkeiten) ist eine weitere nicht zu vernachlässigende Quelle für Emissionen. Der Gebrauch von Reinigungs- und Körperpflegemitteln (Haarspray, Körper- oder Raumdeos) aber auch alltägliche Tätigkeiten wie etwa das Kochen tragen zur Belastung der Raumluft bei.
Infolge verbesserter Gebäudeisolierung hat sich der Austausch zwischen verbrauchter Raumluft und frischer Außenluft heutzutage beträchtlich vermindert. Somit kann auch die Konzentration von Schadstoffen in Innenräumen ungewollt steigen. Daher wird es immer wichtiger nur emissionskontrollierte Baumaterialien zu verwenden, die von vornherein niedrige Emissionen aufweisen. Hierdurch kann erheblich zu einer gesundem Wohnumfeld beigetragen werden.
Bodenbelägen, insbesondere wenn diese frisch verlegt worden sind, kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da sie in der Regel die größte Einzelfläche eines Raumes einnehmen.
Nicht nur der Bodenbelag selbst, sondern auch die zur Verlegung eingesetzten Verlegewerkstoffe (Kleber Fixierungen und Spachtelmassen) sollten daher grundsätzlich “sehr emissionsarm” sein.
GUT-geprüfte Teppichböden sind emissionsarm
GUT-Grenzwerte für VOC-Emissionen
VOC-Grenzwerte nach 3 und 28 Tagen
Wie wird das Emissionsverhalten von Bauprodukten geprüft?
Das Prüfkammerverfahren
Ein seit Jahren etabliertes und mittlerweile standardisiertes Verfahren zur Bestimmung von Emissionen aus Bauprodukten stellt das Prüfkammerverfahren dar. Einzelheiten zur Vorgehensweise finden sich in der Norm EN 16516. Diese Norm basiert auf einer Serie von Vorläufernormen, wie etwa der ISO 16000er Serie.
Die Bewertung der VOC-Emissionen erfolgt im Rahmen der GUT-Produktprüfung auf Basis des AgBB-Schemas, das vom Ausschuss zur Gesundheitlichen Bewertung von Baustoffen erarbeitet wurde und seinerseits wiederum auf dem Europäischen Forschungsbericht der Arbeitsgruppe “Indoor Air Quality and its Impact on Man – Evaluation of VOC Emissions from Building Products, Solid Flooring Materials” beruht. Um die Bewertung der VOC-Emissionen vorzunehmen werden im GUT-System harmonisierte europäische LCI-Werte (niedrigste interessierende Konzentration einzelner Substanzen) herangezogen. Fehlen solche Werte, werden, falls verfügbar, die entsprechenden NIK-Werte des AgBB herangezogen. Die LCI- Werte wurden aufgrund sorgfältiger Risikobetrachtung und unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an ältere, kranke Menschen sowie Kleinkinder erarbeitet.
Einzelheiten zu diesem Konzept können auf den entsprechenden Webseiten des Umweltbundesamtes nachgelesen werden.
Edelstahlkammer zur Bestimmung von VOC-Emissionen