Emissionsprüfung

für flüchtige organische Verbindungen
in textilen Bodenbelägen.

Aufgrund verbesserter Gebäudeisolierung findet heute ein geringerer Austausch zwischen der verbrauchten Innenraumluft und frischer Außenluft statt. Dies hat zur Folge, dass die Schadstoffbelastung der Raumluft steigen würde, wenn man die Emissionen nicht von Beginn an begrenzen würde. Die Prüfung der Emissionen in textilen Bodenbelägen ist Teil der umfangreichen Produktprüfung der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden. Erfahren Sie hier Details zu diesem Thema.

Textile Bodenbeläge sollen emissionsarm sein

Die Luft in Innenräumen kann durch eine komplexe Mischung aus Fasern, Partikeln, Radon (aus natürlichen Quellen), mikrobiologischen Stoffen, Allergenen, Tabakrauch und anderen Verbrennungsprodukten belastet werden. Darüber hinaus finden sich in der Raumluft Formaldehyd und VOCs wie zum Beispiel Aceton, Benzol, Toluol, Cyklohexan, n-Hexan, und andere Lösungsmittel, die von Baumaterialien, wie z.B. Farben, Klebstoffen oder Möbeln sowie Design- oder Modeartikeln, emittiert werden können. Der Nutzer selbst (incl. seiner Tätigkeiten) ist eine weitere nicht zu vernachlässigende Quelle für Emissionen. Der Gebrauch von Reinigungs- und Körperpflegemitteln (Haarspray, Körper- oder Raumdeos) aber auch alltägliche Tätigkeiten wie etwa das Kochen tragen zur Belastung der Raumluft bei.
Infolge verbesserter Gebäudeisolierung hat sich der Austausch zwischen verbrauchter Raumluft und frischer Außenluft heutzutage beträchtlich vermindert. Somit kann auch die Konzentration von Schadstoffen in Innenräumen ungewollt steigen. Daher wird es immer wichtiger nur emissionskontrollierte Baumaterialien zu verwenden, die von vornherein niedrige Emissionen aufweisen. Hierdurch kann erheblich zu einer gesundem Wohnumfeld beigetragen werden.
Bodenbelägen, insbesondere wenn diese frisch verlegt worden sind, kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da sie in der Regel die größte Einzelfläche eines Raumes einnehmen.
Nicht nur der Bodenbelag selbst, sondern auch die zur Verlegung eingesetzten Verlegewerkstoffe (Kleber Fixierungen und Spachtelmassen) sollten daher grundsätzlich "sehr emissionsarm" sein.

GUT-geprüfte Teppichböden sind emissionsarm

Wenn Sie einen textilen Bodenbelag mit dem GUT-Label erwerben, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Denn GUT-geprüfte Teppichböden sind als sehr emissionsarm eingestuft: Generell werden die hohen Anforderungen erfüllt, die in führenden Gebäudezertifizierungssystemen an die Innenraumluftqualität gestellt werden. Somit sind Sie sowohl im privaten, als auch im gewerblichen Bereich, mit der Entscheidung für einen textilen Bodenbelag, der das GUT-Label trägt, gut beraten. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Grenzwerte die bei der GUT-Emissionsprüfung für Teppichböden eingehalten werden müssen.   

GUT-Grenzwerte für VOC-Emissionen

VOC -Grenzwerte nach 3 und 28 Tagen

Tab. 6- GUT emission limit values for chamber test
Substanz oder Substanzgruppe
Substance or group of substances
CAS-No.:GUT limit value
[µg/m³]
3 days28 days
Gesamt Emissionen
Total emissions
TVOC (C6-C16)250100
SVOC (C16-C23)3030
VOC without LCI10050
R-value< 1< 1
C.M.R.Carcinogenic substances according
 EU class 1+2n.i.n.i.
Aldehyde
Aldehydes
Formaldehyde50-00-0104
Acetaldehyde75-07-0104
Octanal124-13-0115
Nonanal124-19-6208
other Aldeyhdes-.-208
Substanzen mit individuellen GUT-Grenzwerten

Substances
with an individual
GUT limit value
4-Phenylcyclohexene*4994-16-5155
4-Vinylcyclohexene*100-40-3n.i.n.i.
Styrene100-42-552
Naphthaline91-20-373
Tetrachlorethylene*127-18-42610
2-Ethylhexylacid149-57-53815
Toluene108-88-35020
1,4-Dichlorbenzene106-46-710040
Vinylacetate*108-05-410040
Xylol1330-20-710040
Ethylbenzene100-41-410040
Phthalate
Phthalates
DEP84-66-211
DOP85-69-811
DMP0131-11-411
Note:
-.- = more than one CAS-No. / substances group
n.i. = not identifiable (not allowed to be detected)
LCI = lowest concentration of interest (https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/eu-lci/values_en)
* = not on LCI list (July 2018)

Wie wird das Emissionsverhalten von Bauprodukten geprüft?

Das Prüfkammerverfahren
 
Ein seit Jahren etabliertes und mittlerweile standardisiertes Verfahren zur Bestimmung von Emissionen aus Bauprodukten stellt das Prüfkammerverfahren dar. Einzelheiten zur Vorgehensweise finden sich in der Norm EN 16516. Diese Norm basiert auf einer Serie von Vorläufernormen, wie etwa der ISO 16000er Serie.
Die Bewertung der VOC-Emissionen erfolgt im Rahmen der GUT-Produktprüfung auf Basis des AgBB-Schemas, das vom Ausschuss zur Gesundheitlichen Bewertung von Baustoffen erarbeitet wurde und seinerseits wiederum auf dem Europäischen Forschungsbericht der Arbeitsgruppe "Indoor Air Quality and its Impact on Man - Evaluation of VOC Emissions from Building Products, Solid Flooring Materials" beruht. Um die Bewertung der VOC-Emissionen vorzunehmen werden im GUT-System harmonisierte europäische LCI-Werte (niedrigste interessierende Konzentration einzelner Substanzen) herangezogen. Fehlen solche Werte, werden, falls verfügbar, die entsprechenden NIK-Werte des AgBB herangezogen. Die LCI- Werte wurden aufgrund sorgfältiger Risikobetrachtung und unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an ältere, kranke Menschen sowie Kleinkinder erarbeitet.
 
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Edelstahlkammer zur Bestimmung von VOC-Emissionen

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