Die Geruchsprüfung
im Rahmen der GUT-Produktprüfung
Die Geruchsprüfung ist ein zentraler Bestandteil bei der Zulassung und Überwachung textiler Bodenbeläge im Prüfsystem der GUT. Denn Gerüche spielen im Alltag eine nicht zu unterschätzende Rolle, denn das Thema Gerüche in Innenräumen hat für das Wohlbefinden eine bedeutende Rolle. Auf dieser Seite erklären wir warum die Geruchsprüfung wichtig ist, was Störgerüche sind und wie diese entstehen.
Die Geruchsprüfung stellt eine wichtige Ergänzung zu chemisch-analytischen Labor-Untersuchungen an textilen Bodenbelägen dar. Auch wenn diese Methoden ständig optimiert werden, können die ermittelten Daten in der Regel nicht die gesamte Geruchssituation adäquat abbilden. Denn obwohl der menschliche Geruchssinn im Vergleich zu anderen Säugetieren geringer entwickelt ist, nimmt die menschliche Nase zahlreiche geruchsaktive Substanzen bereits in Konzentrationen wahr, die unterhalb der analytischen Nachweisgrenzen liegen. Insbesondere können die Gerüche komplexer Substanzgemische nur unzureichend analytisch erfasst werden. Grundsätzlich gilt: Ein Störgeruch muss nicht zwingend mit einer erhöhten Emission flüchtiger organischer Verbindungen einhergehen. Umgekehrt ist eine Grenzwertüberschreitung für flüchtige organische Emissionen nicht auch zwingend mit einer Geruchsbelästigung verbunden.
Bei Neubauten und Renovierungsarbeiten werden die verschiedensten Materialien miteinander kombiniert, sodass sich ein typischer „Neubau- oder Renovierungsgeruch“ nicht vermeiden lässt. Diese Geruchsbilder verblassen aber in der Regel nach kurzer Zeit und treten gegenüber den gebrauchstypischen Gerüchen zurück.
Ein Grund für die Zunahme an Geruchsbeanstandungen stellt sicherlich die immer luftdichtere Bauweise von Gebäuden, im Zusammenhang mit Energieeinsparungen, dar, die oftmals mit einem hygienisch unzureichenden Luftwechsel einhergeht. Aus diesem Grund lassen sich die meisten Gerüche bereits durch ein korrektes und ausreichendes Lüftungsverhalten reduzieren und eliminieren. Speziell bei olfaktorisch aktiven Substanzen, welche im Zusammenhang mit neuen Produkten stehen und deren Anfangskonzentrationen zunächst noch erhöht sind, kann ein ausreichender Luftwechsel die geruchliche Belastung minimieren und das Abklingverhalten deutlich beschleunigen.
Die Erfahrung zeigt, dass Neugerüche aus textilen Bodenbelägen, bei entsprechendem Lüftungsverhalten, nach den ersten 4 Wochen deutlich abnehmen und nur noch schwach oder bereits gar nicht mehr wahrnehmbar sind.
Sollte es bei Ihnen dennoch zu einer Geruchsbelastung kommen, können Sie nach einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren Teppichboden untersuchen lassen, um festzustellen woher der Störgeruch stammt. Nicht alle Störgerüche sind direkt auf einen Mangel des gelieferten Bodenbelages zurückzuführen.
Erfahrungsgemäß gibt es im Wesentlichen, die drei vorgehend beschriebenen Ursachen für das Auftreten von Störgerüchen.
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Bei einer Geruchsprüfung müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden.
Da es sich bei einer Geruchsprüfung um ein subjektives Prüfverfahren handelt und die Wahrnehmung von Gerüchen in der Bevölkerung einer erheblichen Variabilität unterliegt, muss für eine statistisch abgesicherte Geruchsbewertung die Prüfung durch mehrere Prüfer (ein so genanntes „Geruchspanel“) erfolgen.
Des Weiteren müssen die Prüfer in der Lage sein nicht nur zu verifizieren, ob ein Geruch vorliegt, sondern auch welche Art von Geruch vorliegt. Außerdem in welcher Intensität und ob dieser als störend oder nicht störend einzustufen ist.
Die GUT-Geruchsprüfung wird in Anlehnung an die Schweizer Norm (SNV 195651) zur Bestimmung der Geruchsbelästigung von Textilien durchgeführt. Hierbei wird eine runde Material-Probe von ca. 144 cm² für mindestens 15 Stunden in einem luftdicht-geschlossenen Exsikkator (Rauminhalt ca. 2 l) bei 37°C und 50% relativer Luftfeuchtigkeit aufbewahrt. Die Luftfeuchtigkeit wird dabei mittels einer gesättigten Magnesiumnitrat-Lösung (ca. 100 ml) eingestellt.
Unter diesen Bedingungen beurteilen mindestens 7 (bevorzugt 9) Prüfpersonen durch kurzes Öffnen des Exsikkators die Art, Intensität und das Störempfinden des wahrgenommenen Geruchs. Die Intensität des Geruchs wird anhand einer Notenskala von 1 (keine Geruchsbildung) bis 5 (sehr starke Geruchsbildung) benotet. Ob ein Geruch als störend oder nicht störend empfunden wird, wird ebenfalls anhand einer Skala von -3 (sehr störend) bis +3 (nicht störend) benotet. Nachdem eine Prüfperson ein Urteil abgegeben hat, ist der Exsikkator wieder zu verschließen und für mindestens weitere 30 Minuten unter den vorgenannten Bedingungen aufzubewahren. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Mittelwert der vergebenen Intensitäts-Noten mindestens die Note 3 ergibt und der Geruch im Mittel als nicht störend eingestuft wird.
Störende Gerüche im Innenraum können unterschiedliche Ursachen haben. Drei typische Geruchsbilder und deren Ursachen, welche im Zusammenhang mit der Verlegung textiler Bodenbeläge stehen, werden im Folgenden näher beschrieben.
Geruchsbild 1: „Neugeruch“ unmittelbar nach dem Verlegen des Bodenbelags mit einem deutlichen Abklingverhalten innerhalb weniger Wochen.
Ursache 1: Der bekannte „Neugeruch“ textiler Bodenbeläge kann im Wesentlichen auf Emissionen unerwünschter Nebenprodukte zurückgeführt werden, die bei der Herstellung von Beschichtungsrohstoffen entstehen können. Diese Substanzen sind im Rahmen einer VOC-Untersuchung analytisch leicht nachweisbar. Für diese Substanzen hat die GUT Grenzwerte definiert, die Unterhalb der jeweiligen Geruchsschwelle liegen (siehe VOC-Emissionen).
Geruchsbild 2: Ein erst nach Wochen oder Monaten bemerkbarer Geruch, der sich zu einer anhaltenden, teilweise witterungs- und temperaturabhängigen, geruchlichen Grundbelastung entwickelt. Ein Abklingen des Geruches ist in den meisten Fällen nicht zu beobachten.
Ursache 2: Wenn alter Klebstoff nicht restlos entfernt oder der neue Untergrund nur unzureichend grundiert wurde, kann es nach dem Auftrag des neuen Klebstoffes zu einer zeitlich verzögerten Abbaureaktion kommen. Dadurch entstehen sogenannte Sekundär-Emittenten (in der Hauptsache Aldehyde), welche bereits in geringen Konzentrationen einen starken Eigengeruch aufweisen.
Geruchsbild 3: Atypischer Störgeruch mit einer leicht säuerlichen, stechenden Grundnote ohne deutlich wahrnehmbares Abklingverhalten, bei gleichzeitig diffuser zeitlicher Entwicklung.
Ursache 3: Im Zusammenhang mit dem oben beschrieben Geruchsbild werden im Rahmen einer Raumluftuntersuchung oftmals Isododecene nachgewiesen. Es konnte gezeigt werden (Vgl. Schmidt, 2018; Vankann, 2018), dass Isododecene selbst nicht entscheidend zum Geruchsbild beitragen. Es wird vielmehr durch eine Reihe von zum Teil instabilen Vorstufen (Schwefelverbindungen) oder Abbauprodukten (Aldehyde, Alkohole, Säuren) beeinflusst. Isododecene sind allerdings ein guter Indikator, dass Abbauprozesse in SBR-Polymeren stattgefunden haben können.
Weiterführende Informationen zu den drei beschriebenen Geruchsbildern und deren Ursachen finden Sie im Artikel „Störgerüche in Innenräumen – Beispiel textile Bodenbeläge“